Für Kundinnen und Kunden der Jobcenter gelten seit dem 1. Juli 2023 neue Regelungen.

Das Bürgergeld hat zum Jahresbeginn 2023 das Arbeitslosengeld II abgelöst. In einem zweiten Schritt gibt es seit dem 1. Juli 2023 neue Erleichterungen und Möglichkeiten der Unterstützung für Menschen mit Anspruch auf Bürgergeld. So kann Ihr Jobcenter Sie zum Beispiel während einer Aus- oder Weiterbildung finanziell fördern. Zudem haben sich unter anderem die Freibeträge bei Einkommen aus einer Beschäftigung erhöht.

Unterstützung für bessere Jobchancen

Eine Ausbildung oder Weiterbildung sind zentral für eine erfolgreiche Stellensuche. Im Zuge der Einführung des Bürgergeldes können Sie dafür Unterstützung, auch finanzielle, durch das Jobcenter erhalten.

Aus- und Weiterbildung

Wenn Sie mit Unterstützung des Jobcenters einen Berufsabschluss durch eine Ausbildung oder Umschulung nachholen möchten, ist das bei Bedarf über einen Zeitraum von 3 Jahren möglich. Bislang waren es höchstens 2 Jahre.

Dadurch können besondere Lebensumstände besser berücksichtigt werden, wie etwa die Kinderbetreuung bei Alleinerziehenden.

Wenn Sie eine Weiterbildung machen, die zu einem Berufsabschluss führt, erhalten Sie als Kundin oder Kunde des Jobcenters seit dem 1. Juli 2023 ein Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro.

Zudem können Sie eine Weiterbildungsprämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen bekommen. 

Bei Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen, erhalten Sie einen Bürgergeldbonus, wenn die Weiterbildung mindestens 8 Wochen dauert. Dieser beträgt 75 Euro pro Monat.